Düsseldorf, Mittwoch, 26. Juni 2002
Ich rufe auf:
5 Gesetz über die Errichtung des Landesjustizvollzugsamtes Nordrhein-Westfalen
(Landesjustizvollzugsamtsgesetz - LJVAG)
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 13/1846
Beschlussempfehlung und Bericht
des Rechtsausschusses
Drucksache 13/2742
zweite Lesung
Ich verweise zudem auf die Berichtigung Drucksache 13/2769. Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort dem Kollegen Sichau für die SPD-Fraktion.
Frank Sichau (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über den angesprochenen
Gesetzentwurf ist eine breite Diskussion geführt worden. Wir haben eine Anhörung in dieser
Sache durchgeführt, und das Ganze soll heute in eine Entscheidung einmünden. Die Tendenz
ist dabei deutlich: Ab dem 1. August 2002 soll es in Nordrhein-Westfalen ein
Justizvollzugsamt geben.
Die Terminfrage ist dabei allerdings nicht unproblematisch gewesen. Nur, es ist nicht
einfach, solch eine Angelegenheit vielleicht bis 2005 länger oder kürzer schlichtweg offen zu
halten. Daher ist eine zügige Entscheidung wichtig. Wie gesagt: Wir wollen sie heute treffen.
Nach der Sommerpause werden wir den Ort des neuen Justizvollzugsamtes bestimmen. In
der bereits genannten Anhörung sind insgesamt vier Standorte angesprochen worden:
Wuppertal, Hagen, Essen und Dortmund. Wir erwarten dazu im weiteren Verlauf der
Ortsbestimmung entsprechende Informationen, um im Rahmen der Entscheidung über die
Rechtsverordnung dann auch entsprechend zu votieren.
Es soll die vor Jahren begonnene Organisationsentwicklung - wir haben vor Jahren auch in
diesem Haus darüber gesprochen - nunmehr von einem Amt begleitet und möglicherweise
durch weitere Organisationselemente ergänzt werden.
Nebenbei möchte ich an dieser Stelle bemerken, dass wir die
Informationstechnologieausstattung im Justizvollzug inzwischen abgeschlossen haben.
Die Anhörung hat im Übrigen gezeigt, dass eine Differenzierung folgendermaßen
ausgesprochen sachgerecht ist, nämlich die Differenzierung in die strategischen Aufgaben
beim Ministerium, in die operationalen Aufgaben im Justizvollzugsamt und natürlich dann
- was die konkrete Umsetzung betrifft - in den entsprechenden 38 Justizvollzugsanstalten
dieses Landes.
Das heißt in der Konsequenz, dass dieses Justizvollzugsamt langfristig Bestand haben wird,
auch wenn der ein oder andere das in der Diskussion immer wieder infrage stellt. Ich sage
das an dieser Stelle noch einmal ganz deutlich: Dieses Amt wird langfristig Bestand haben.
Ich möchte schließlich noch einen Blick auf die Vergangenheit werfen. Wir haben in der
vergangenen Periode die Kienbaum-Untersuchung aus der Mitte der 90er-Jahre diskutiert.
Deren Ergebnis war: komplette Abschaffung der Justizvollzugsämter. Die CDU hat dieses
Ergebnis seinerzeit kritiklos übernommen und in der Diskussion in diesem Haus von den so
genannten Wasserköpfen in Köln und Hamm gesprochen. Insofern ist die gegenwärtig
geäußerte Position der CDU unseres Erachtens schlichtweg nicht nachvollziehbar. Die
Koalition hat sich damals für den Bestand der beiden Ämter ausgesprochen und eine so
genannte Organisationsentwicklung einleiten lassen.
Alles in allem werden wir dem Gesetzentwurf mit den Änderungen, die wir im Ausschuss
diskutiert haben und auf die ich auch in meiner Rede Bezug genommen habe, zustimmen. -
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Präsident Ulrich Schmidt: Danke schön, Kollege Sichau.
|