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Aus dem Landtag
Reden im Plenum


Düsseldorf, Mittwoch, 26. Juni 2002

Ich rufe auf:

14 Verfassungsgerichtliches Verfahren

     wegen der Behauptung des Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers und weiterer 87

     Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen, Vorschriften der Landeshaushalts-

     gesetze 2001 und 2002 seien mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig

     - VerfGH 6/02 -

     Vorlage 13/1482

     Beschlussempfehlung

     des Rechtsausschusses

     Drucksache 13/2746



Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Ich erteile für die SPD-Fraktion Herrn Sichau das Wort.

Frank Sichau (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich ungewöhnlich, dass wir in einer solchen Sache hier diskutieren.

          (Zurufe von der CDU)

- Es ist so. Meistens sind diese Verfahren am Ende einer Tagesordnung Beschlussfassungen ohne Diskussion.

          (Zurufe von der CDU)

- Ich stelle ja nur fest; Entschuldigung. Aber wir haben schon im Rechtsausschuss festgestellt, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. Bisher ist in der Tat sehr unterschiedlich verfahren worden. Wir haben nicht immer die mögliche Stellungnahme abgegeben bzw. über den Präsidenten in Auftrag geben lassen.

Es ist klar - das hat Herr Dr. Klose bereits gesagt -: Anhängig ist das Verfassungsgerichtsverfahren bezüglich unseres Haushaltsgesetzes, das dieses Haus beschlossen hat. Ich denke mir, dass das, was wir hier beschlossen haben, dann auch vor dem Verfassungsgerichtshof durch einen externen Rechtsgelehrten entsprechend erläutert und untermauert werden kann.

          (Vorsitz: Vizepräsident Jan Söffing)

Dann muss man natürlich auch sagen - und das ist auch deutlich geworden -, dass das in jedem Fall Auswirkungen auch auf die Haushaltswirtschaft und auf die Haushaltsbeschlussfassung aller Bundesländer haben kann.

Herr Söffing hat ebenfalls im Ausschuss bereits gesagt, dass das Gericht schon seine Entscheidung finden wird. Das ist okay. Wir sind jedoch nach wie vor der Meinung, dass ein externer Wissenschaftler die von uns beschlossene Auffassung begründet darlegen soll - es geht, nochmals gesagt, um das von uns beschlossene Haushaltsgesetz -, so wie das durchaus üblich ist und wozu das Verfassungsgericht in Münster uns ja auch die Gelegenheit gegeben hat. Insofern bitten wir, unserer Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön.

          (Beifall bei der SPD)

Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Herr Sichau.

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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen