Düsseldorf, Mittwoch, 26. Juni 2002
Ich rufe auf:
14 Verfassungsgerichtliches Verfahren
wegen der Behauptung des Abgeordneten Dr. Jürgen Rüttgers und weiterer 87
Abgeordneter des Landtags Nordrhein-Westfalen, Vorschriften der
Landeshaushalts-
gesetze 2001 und 2002 seien mit der Landesverfassung unvereinbar und nichtig
- VerfGH 6/02 -
Vorlage 13/1482
Beschlussempfehlung
des Rechtsausschusses
Drucksache 13/2746
Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Ich erteile für die
SPD-Fraktion Herrn Sichau das Wort.
Frank Sichau (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich
ungewöhnlich, dass wir in einer solchen Sache hier diskutieren.
(Zurufe von der CDU)
- Es ist so. Meistens sind diese Verfahren am Ende einer Tagesordnung Beschlussfassungen
ohne Diskussion.
(Zurufe von der CDU)
- Ich stelle ja nur fest; Entschuldigung. Aber wir haben schon im Rechtsausschuss
festgestellt, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt. Bisher ist in der Tat sehr
unterschiedlich verfahren worden. Wir haben nicht immer die mögliche Stellungnahme
abgegeben bzw. über den Präsidenten in Auftrag geben lassen.
Es ist klar - das hat Herr Dr. Klose bereits gesagt -: Anhängig ist das
Verfassungsgerichtsverfahren bezüglich unseres Haushaltsgesetzes, das dieses Haus
beschlossen hat. Ich denke mir, dass das, was wir hier beschlossen haben, dann auch vor dem
Verfassungsgerichtshof durch einen externen Rechtsgelehrten entsprechend erläutert und
untermauert werden kann.
(Vorsitz: Vizepräsident Jan Söffing)
Dann muss man natürlich auch sagen - und das ist auch deutlich geworden -, dass das in
jedem Fall Auswirkungen auch auf die Haushaltswirtschaft und auf die
Haushaltsbeschlussfassung aller Bundesländer haben kann.
Herr Söffing hat ebenfalls im Ausschuss bereits gesagt, dass das Gericht schon seine
Entscheidung finden wird. Das ist okay. Wir sind jedoch nach wie vor der Meinung, dass ein
externer Wissenschaftler die von uns beschlossene Auffassung begründet darlegen soll - es
geht, nochmals gesagt, um das von uns beschlossene Haushaltsgesetz -, so wie das durchaus
üblich ist und wozu das Verfassungsgericht in Münster uns ja auch die Gelegenheit gegeben
hat. Insofern bitten wir, unserer Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Herr Sichau.
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