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Aus dem Landtag
Reden im Plenum


130. Sitzung
Düsseldorf, Mittwoch 22. September 2004

6 Strafvollzug in NRW - Mauer mit 1000 Löchern?
Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 13/5729


Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Für die Fraktion der SPD
spricht jetzt Herr Sichau.
Frank Sichau (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Opferschutz ist uns so wichtig, dass wir einen eigenen Entschließungsantrag mit spezieller Akzentuierung einbringen, den ich jetzt darlegen werde.

Vor der Sommerpause haben wir bereits einen SPD-Antrag im Rechtsausschuss beschlossen, der bundesrechtliche Fragen betraf. Herr Biesenbach, Sie haben diesen Teil in Ihren neuen Antrag gepackt; seinerzeit hatten Sie unseren Antrag abgelehnt. Dies will ich hier feststellen, auch wenn ich merke, dass es eine Menge Gemeinsamkeiten gibt, die aber im Verfahren ein Stück weit verwischt sind.

Es geht uns um fünf Punkte: Vernetzung, Zeugenschutz, Fortbildung, einen vierten Opferschutzbericht und den Täter-Opfer-Ausgleich.

Erstens. In Zeiten knapper Kassen sind Information, Kommunikation und Kooperation der Beteiligten, also Vernetzung, besonders wichtig. Aus diesem Grund geht es uns um eine Effizienzsteigerung durch eine interministerielle Lenkungsgruppe, also eine konzertierte Aktion, die sich insbesondere mit den gerade genannten Punkten befassen und uns dort weiterbringen soll.

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Zweitens. Es geht in der Sache weiterhin um die Betreuung von Opferzeugen. Wir sind ausgesprochen froh darüber, dass knapp ein Drittel unserer Landgerichte in Nordrhein-Westfalen - nämlich sechs - Zeugenbetreuungsstellen hat. Diese gilt es auch in Zeiten knapper Kassen zu stabilisieren und bei Möglichkeit weiterzuentwickeln; denn wir haben insgesamt 19 Landgerichte.

Darüber hinaus streben wir engere Kooperationen aller Beteiligten mit den Opferhilfebüros freier Träger an. Hier kann durch Vernetzung nach unserer Auffassung mehr erreicht werden. Das muss allerdings näher untersucht werden. So kann die Unterstützung von Opfern weiter verbessert werden.

Drittens. Das Fortbildungskonzept Opferschutz für alle Beteiligten, auch für den Polizeidienst, wäre zu entwickeln. Vorhandene Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sollen damit fortgeschrieben werden. Auch dies ist ein Beitrag zur weiteren Verbesserung des Opferschutzes.

Viertens. Nach gut drei Jahren fordern wir die Erstellung eines vierten Opferschutzberichtes. Seitdem hat sich in der Opferschutzgesetzgebung einiges geändert. Herr Biesenbach hat auf diese Änderungen bereits hingewiesen. In den erbetenen Bericht soll außerdem das aufgenommen werden, was die Freien-Träger-Aktivitäten erbringen.

Fünftens soll der Täter-Opfer-Ausgleich, der von der konservativ-liberalen Regierung in das Strafgesetzbuch eingeführt worden ist, intensiver genutzt und umgesetzt werden. Inzwischen gibt es größere Klarheiten und fundierte Erfahrungen, auch über den Jugendbereich hinaus. Hier gilt es sensibel abzugrenzen, und zwar mit Verfahrenseinstellungen. Zuvor gehören diese Sachen in der Regel nicht in den Täter-Opfer-Ausgleich. Das ist unsere Auffassung.

Hier gilt es darüber hinaus, von Privatklagedelikten abzugrenzen. Dafür haben wir Schiedspersonen, die in Sachsen im Übrigen Friedensrichterinnen und Friedensrichter heißen. Möglicherweise kommt es betreffend das Gebiet der Schiedspersonen zu weiteren Entwicklungen in Richtung TOA. Wir hatten uns darauf verständigt, nach der Evaluation von § 15 a EGZPO weitere Diskussionen zu beginnen.

Dies alles kann im Rechtsausschuss - Herr Biesenbach, Sie haben darauf bereits hingewiesen - vertieft werden, wobei auch die anderen Anträge natürlich in den Blick kommen werden. Da gilt es dann, die Frage zu bearbeiten, ob neben dem Opferentschädigungsgesetz eine zusätzliche Stiftung Opferhilfe NRW bzw. eine bundesweite Stiftung, wie Sie es gerade ausgeführt haben, seriös finanziert werden könnte. Man muss eines wissen: Die Geldstrafeneinnahmen, die dorthin fließen, fließen nicht mehr in den Landeshaushalt. Das muss man sicherlich seriös diskutieren. Wir werden uns erneut über Fragen der Videovernehmung - eine ausgesprochen schwierige Sache - auseinander setzen.

Wir werden auch die problematische Frage der Nebenklage im Jugendstrafrecht noch einmal erörtern. Ich erinnere an die letzte plenare Diskussion über den eingangs genannten Antrag der SPD-Fraktion. Wir stimmen der Überweisung zu. Wir werden im Rechtsausschuss weiter beraten. - Danke schön.

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Vielen Dank, Herr Kollege Sichau.

Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 6. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages in der Drucksache 13/5729 an den Rechtsausschuss - er soll federführend sein - und zur Mitberatung an den Ausschuss für InnereVerwaltung und Verwaltungsstrukturreform. Die abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen