|
|
|
130. Sitzung
Düsseldorf, Mittwoch 22. September 2004
6 Strafvollzug in NRW - Mauer mit 1000 Löchern?
Antrag
der Fraktion der FDP
Drucksache 13/5729
Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Für die Fraktion der SPD
spricht jetzt Herr Sichau.
Frank Sichau (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Opferschutz ist uns so wichtig,
dass wir einen eigenen Entschließungsantrag mit spezieller Akzentuierung einbringen, den ich jetzt
darlegen werde.
Vor der Sommerpause haben wir bereits einen SPD-Antrag im Rechtsausschuss beschlossen, der
bundesrechtliche Fragen betraf. Herr Biesenbach, Sie haben diesen Teil in Ihren neuen Antrag
gepackt; seinerzeit hatten Sie unseren Antrag abgelehnt. Dies will ich hier feststellen, auch wenn ich
merke, dass es eine Menge Gemeinsamkeiten gibt, die aber im Verfahren ein Stück weit verwischt
sind.
Es geht uns um fünf Punkte: Vernetzung, Zeugenschutz, Fortbildung, einen vierten Opferschutzbericht
und den Täter-Opfer-Ausgleich.
Erstens. In Zeiten knapper Kassen sind Information, Kommunikation und Kooperation der Beteiligten,
also Vernetzung, besonders wichtig. Aus diesem Grund geht es uns um eine Effizienzsteigerung
durch eine interministerielle Lenkungsgruppe, also eine konzertierte Aktion, die sich insbesondere mit
den gerade genannten Punkten befassen und uns dort weiterbringen soll.
Seite 12725
Zweitens. Es geht in der Sache weiterhin um die Betreuung von Opferzeugen. Wir sind ausgesprochen
froh darüber, dass knapp ein Drittel unserer Landgerichte in Nordrhein-Westfalen - nämlich sechs -
Zeugenbetreuungsstellen hat. Diese gilt es auch in Zeiten knapper Kassen zu stabilisieren und bei
Möglichkeit weiterzuentwickeln; denn wir haben insgesamt 19 Landgerichte.
Darüber hinaus streben wir engere Kooperationen aller Beteiligten mit den Opferhilfebüros freier Träger
an. Hier kann durch Vernetzung nach unserer Auffassung mehr erreicht werden. Das muss allerdings
näher untersucht werden. So kann die Unterstützung von Opfern weiter verbessert werden.
Drittens. Das Fortbildungskonzept Opferschutz für alle Beteiligten, auch für den Polizeidienst, wäre zu
entwickeln. Vorhandene Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sollen damit fortgeschrieben
werden. Auch dies ist ein Beitrag zur weiteren Verbesserung des Opferschutzes.
Viertens. Nach gut drei Jahren fordern wir die Erstellung eines vierten Opferschutzberichtes. Seitdem
hat sich in der Opferschutzgesetzgebung einiges geändert. Herr Biesenbach hat auf diese Änderungen
bereits hingewiesen. In den erbetenen Bericht soll außerdem das aufgenommen werden, was die
Freien-Träger-Aktivitäten erbringen.
Fünftens soll der Täter-Opfer-Ausgleich, der von der konservativ-liberalen Regierung in das
Strafgesetzbuch eingeführt worden ist, intensiver genutzt und umgesetzt werden. Inzwischen gibt es
größere Klarheiten und fundierte Erfahrungen, auch über den Jugendbereich hinaus. Hier gilt es
sensibel abzugrenzen, und zwar mit Verfahrenseinstellungen. Zuvor gehören diese Sachen in der
Regel nicht in den Täter-Opfer-Ausgleich. Das ist unsere Auffassung.
Hier gilt es darüber hinaus, von Privatklagedelikten abzugrenzen. Dafür haben wir Schiedspersonen,
die in Sachsen im Übrigen Friedensrichterinnen und Friedensrichter heißen.
Möglicherweise kommt es betreffend das Gebiet der Schiedspersonen zu weiteren Entwicklungen in
Richtung TOA. Wir hatten uns darauf verständigt, nach der Evaluation von § 15 a EGZPO weitere
Diskussionen zu beginnen.
Dies alles kann im Rechtsausschuss - Herr Biesenbach, Sie haben darauf bereits hingewiesen -
vertieft werden, wobei auch die anderen Anträge natürlich in den Blick kommen werden.
Da gilt es dann, die Frage zu bearbeiten, ob neben dem Opferentschädigungsgesetz eine zusätzliche
Stiftung Opferhilfe NRW bzw. eine bundesweite Stiftung, wie Sie es gerade ausgeführt haben, seriös
finanziert werden könnte. Man muss eines wissen: Die Geldstrafeneinnahmen, die dorthin fließen,
fließen nicht mehr in den Landeshaushalt. Das muss man sicherlich seriös diskutieren.
Wir werden uns erneut über Fragen der Videovernehmung - eine ausgesprochen schwierige Sache -
auseinander setzen.
Wir werden auch die problematische Frage der Nebenklage im Jugendstrafrecht noch einmal erörtern.
Ich erinnere an die letzte plenare Diskussion über den eingangs genannten Antrag der SPD-Fraktion.
Wir stimmen der Überweisung zu. Wir werden im Rechtsausschuss weiter beraten. - Danke schön.
Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Vielen Dank, Herr Kollege Sichau.
Wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 6. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des
Antrages in der Drucksache 13/5729 an den Rechtsausschuss - er soll federführend sein - und zur
Mitberatung an den Ausschuss für InnereVerwaltung und Verwaltungsstrukturreform. Die
abschließende Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer
dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der
Fall.
|
|
|
|
|
|