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Aus dem Landtag
Reden im Plenum


113. Sitzung
Düsseldorf, Mittwoch 11. Februar 2004

7. Gesetz zur Änderung des Richtergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf
der Fraktion der FDP
Drucksache 13/4797

Vizepräsidentin Edith Müller: Für die Fraktion der SPD hat jetzt Herr Sichau das Wort.

Frank Sichau (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kernaussage des Gesetzentwurfes der FDP ist die Stärkung der Präsidialräte inklusive einer Einigungsstelle, die Entscheidungen des Justizministers oder des Ministeriums im Konfliktfall ersetzt. Die Rechtsprechung ist unabhängig. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, Herr Söffing, dass das Beurteilungswesen nicht beim Ministerium liegt.

Wir denken schon seit einer gewissen Zeit über einen anderen Weg nach, nämlich den, die Richterräte vor Ort zu stärken. Das ist ausgesprochen schwierig, weil die Präsidialräte in Personalangelegenheiten mitbestimmen. Deswegen werden wir in Kürze keinen entsprechenden Gesetzentwurf abstimmen und Ihrem Entwurf als Alternative gegenüberstellen können. Wir werden aber möglicherweise kurzfristig eine alternative Entschließung einbringen. Das Problem liegt in der Zuständigkeit von Richterräten. Das, denke ich, ist Konsens.

In der Einigungsstelle hat nie die Dienststelle den Vorsitz. Das wäre meiner Meinung nach auch ein Strukturfehler. Sie haben gerade gesagt, der Minister solle der Vorsitzende sein. Das ist im Landespersonalvertretungsgesetz so nicht vorgesehen. Im Übrigen ist das Vertretungsrecht der Richterschaft speziell kodifiziert, und zwar außerhalb des Personalvertretungsrechtes, und das aus gutem, aus verfassungsrechtlichem Grund. Wir können nicht die Vorteile übernehmen, Dinge wie Personalweisungsgebundenheit und ?abhängigkeit aber nicht übertragen. Die Argumentation muss, denke ich, ausgesprochen stringent sein. Wir wollen deshalb prinzipiell das Letztentscheidungsrecht des Ministeriums bzw. des Ministers erhalten.

Unsere Linie zu den Wahlausschüssen kennen Sie. Wir sind der Auffassung, dass das bisherige Verfahren beibehalten werden soll. Aber ich möchte fast darauf wetten, dass das, was bei Richterwahlausschüssen öffentlich ist, auf der anderen Seite hinter den Kulissen passieren wird. Wir bekommen das nicht mit. Deswegen scheint manches so glatt zu gehen, wenn die Fachleute Fähigkeit und Eignung vorgeben. Ich bezweifle das. Ich denke, dass ich da auch nicht auf der falschen Seite sitze.

Wir werden diese komplizierte Materie im Rechtsausschuss weiterdebattieren. Deshalb stimmen wir der Überweisung natürlich zu. ? Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Vizepräsidentin Edith Müller: Vielen Dank, Herr Sichau.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 13/4797 an den Rechtsausschuss. Wer stimmt dieser Überweisung zu? - Wer stimmtdagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen