Düsseldorf, 14. Februar 2001
9. Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im
Land Nordrhein-Westfalen
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Drucksache 13/439
Beschlussempfehlung und Bericht
des Haushalts- und Finanzausschusses
Drucksache 13/725
zweite Lesung
Ich eröffne die Debatte und rufe für die SPD-Fraktion den Kollegen Sichau auf.
Frank Sichau (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine
Damen und Herren! Dies ist die zweite Lesung des so genannten Kirchgeldgesetzes. Ich
erinnere an die Ausführungen, die bereits hier im Parlament gemacht worden sind und die
ich nicht noch einmal im Einzelnen wiederholen möchte.
Es geht im Wesentlichen um eine Verbreiterung der Finanzbasis durch dieses besondere
Kirchgeld - insbesondere für die evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen -, und zwar
auch mit Unterstützung der katholischen Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinden.
Das Ganze soll durch Erhebung eines faktischen Mindestbeitrages von Mitgliedern mit
Familieneinkommen geschehen. In dieser Gesetzesnovelle sind des Weiteren einige
rechtstechnische Anpassungen vorgesehen, die wir bereits in der ersten Lesung debattiert
haben.
In der soeben genannten Lesung kam auch zur Sprache, dass die Kirchen aufgrund der
historischen Entwicklung diese Gesetzesänderung vom Landtag sogar erwarten könnten.
Nun hat der Haushalts- und Finanzausschuss dieses Gesetz beraten und eine redaktionelle
Änderung in Art. 1 Ziffer 2 a unter bb eingeführt, die auch in der Beschlussempfehlung und
im Bericht im Einzelnen ausgewiesen ist und die von uns getragen wird.
Abschließend möchte ich bemerken, dass die SPD-Fraktion gleich abstimmen wird, ohne
dass ein vorheriges Fraktionsvotum erfolgt ist. - Schönen Dank.
(Beifall bei der SPD)
Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Vielen Dank, Herr Kollege Sichau.
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