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Aus dem Landtag
Reden im Plenum


Düsseldorf, 14. Februar 2001

9.   Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im

     Land Nordrhein-Westfalen

     Gesetzentwurf

     der Landesregierung

     Drucksache 13/439

     Beschlussempfehlung und Bericht

     des Haushalts- und Finanzausschusses

     Drucksache 13/725

     zweite Lesung

Ich eröffne die Debatte und rufe für die SPD-Fraktion den Kollegen Sichau auf.

Frank Sichau (SPD): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Dies ist die zweite Lesung des so genannten Kirchgeldgesetzes. Ich erinnere an die Ausführungen, die bereits hier im Parlament gemacht worden sind und die ich nicht noch einmal im Einzelnen wiederholen möchte.

Es geht im Wesentlichen um eine Verbreiterung der Finanzbasis durch dieses besondere Kirchgeld - insbesondere für die evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen -, und zwar auch mit Unterstützung der katholischen Kirchen und der jüdischen Kultusgemeinden.

Das Ganze soll durch Erhebung eines faktischen Mindestbeitrages von Mitgliedern mit Familieneinkommen geschehen. In dieser Gesetzesnovelle sind des Weiteren einige rechtstechnische Anpassungen vorgesehen, die wir bereits in der ersten Lesung debattiert haben.

In der soeben genannten Lesung kam auch zur Sprache, dass die Kirchen aufgrund der historischen Entwicklung diese Gesetzesänderung vom Landtag sogar erwarten könnten.

Nun hat der Haushalts- und Finanzausschuss dieses Gesetz beraten und eine redaktionelle Änderung in Art. 1 Ziffer 2 a unter bb eingeführt, die auch in der Beschlussempfehlung und im Bericht im Einzelnen ausgewiesen ist und die von uns getragen wird.

Abschließend möchte ich bemerken, dass die SPD-Fraktion gleich abstimmen wird, ohne dass ein vorheriges Fraktionsvotum erfolgt ist. - Schönen Dank.

          (Beifall bei der SPD)

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Vielen Dank, Herr Kollege Sichau.
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Weitere Informationen
Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen