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Aus dem Landtag
Reden im Plenum


Rede am 7.12.2000 im Plenum zum Gesetentwurf der Landesregierung: Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen (Drucksache 13/439)

Frank Sichau(SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den wesentlichen Inhalt des Gesetzentwurfs hat Herr Innenminister Behrens gerade vorgetragen. Das muss jetzt nicht von jedem noch einmal dargestellt werden.

Ganz besonders hervorzuheben ist, dass es um zusätzliche Beiträge derjenigen Kirchenmitglieder geht, die bisher keine Beiträge gezahlt haben. Im Umfang entspricht dies in etwa einem Drittel der regulären Kirchensteuerbeiträge. Nach meinen Informationen soll sich die Bemessungsgrundlage auf Familieneinkommen von 60.000 bis 600.000 DM und mehr beziehen, gestaffelt in verschiedene Stufen. Grob gesprochen sollen danach circa 180 bis 7.200 DM besonderes Kirchgeld per anno erhoben werden können.

Eine Regelung für die Freikirchen wie etwa die Mennoniten ist von Herrn Minister Dr. Behrens gerade schon erwähnt worden. Auch das ist besonders zu unterstreichen.

Da es in diesem Bereich noch eine ganze Menge an Missverständnissen und Fehlinformationen gibt, ist es von enormer Bedeutung, den erhöhten Informationsbedarf im Laufe der nächsten Tage und Wochen zu befriedigen.

Neben dem Stichwort "besonderes Kirchgeld" ist noch die landesrechtliche Umsetzung der bundesgesetzlichen Novellierung des § 51a des Einkommensteuergesetzes wesentlich. Dargestellt worden ist, dass damit die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer erweitert wird. Geht man von neuem Recht aus, ist das sozusagen eine Begrenzung der Kirchensteuerausfälle und ein Stück weit Kompensation, wie das ebenso für das Kichgeld nach der Begründung durch die großen Kirchen gelten soll.

Die SPD-Landtagsfraktion wird über diesen Regierungsentwurf in Kürze ausführlich beraten. Wir werden natürlich auch im entsprechenden Ausschuss die zugehörige Diskussion führen. Von daher ist es logisch, dass wir selbstverständlich für eine Überweisung dieses Gesetzentwurfes sind.
Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Präsident Ulrich Schmidt: Vielen Dank, Kollege Sichau.

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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen