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Reden im Plenum


Düsseldorf, Donnerstag, 21. November 2002

8    Gesetz über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst (Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen ‑ JAG NRW)

Gesetzentwurf
der Landesregierung           
Drucksache 13/3197

erste Lesung

Auf die Berichtigung in Drucksache 13/3244 weise ich hin.

 

Seite 7555

Vizepräsidentin Edith Müller:  ‑ Als Nächstem erteile ich Herrn Sichau für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön.

Frank Sichau (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu sagen: Ich denke ‑ so ist zumindest mein Eindruck ‑, dass dieser Gesetzentwurf eine breite Zustimmung finden wird. Denn ‑ wir haben es miterleben können ‑ in den letzten Jahren hat sich vieles verändert. Ich erinnere in dem Zusammenhang an den so genannten Freischuss, der bei negativem Erfolg im ersten Prüfungsanlauf keine weiteren Folgen hatte, und somit Angst genommen und das Studium signifikant verkürzt hat.

Veränderungen, die es in den vergangenen Jahren gegeben hatte, haben sogar den damaligen Präsidenten unseres Justizprüfungsamtes, Herrn Schulz, zu der Äußerung veranlasst: Nun lasst doch endlich einmal einen Ausbildungsjahrgang ohne Veränderungen durchlaufen.

Das ging nicht, weil es eben einen vielfältigen Veränderungsdruck gab. Wir haben aber auch Pausen erlebt. Nur zwei Anforderungen blieben bestehen: das Studium praxisnäher und berufsnäher zu gestalten. Die meisten gehen nämlich in den Anwaltsberuf, nicht einmal 10 % gehen in den Staatsdienst. Das neue Gesetz wird beiden Anforderungen gerecht.

Berufsnähe: Der Anwaltsberuf wird signifikant stärker berücksichtigt. Die zehnmonatige Pflichtstation beim Anwalt ist sozusagen Niederlassungsvoraussetzung. Wir haben gerade eine Relativierung gehört, die auch andere Berufe außerhalb des Anwaltsberufs einbezieht.

Praxisnähe: Das hat Herr Minister Gerhards bereits ausgeführt, das will ich nicht wiederholen. Ich hatte nur den Eindruck, dass auch die Ökonomie eine gewisse Rolle spielen sollte. Wir werden das im Ausschuss noch des Näheren zu diskutieren haben.

Zu Europa, zur Struktur und auch zur Beteiligung der Fachbereiche an den Universitäten ist vieles im Einzelnen gesagt worden, was ich jetzt nicht wiederholen möchte.

Insgesamt ‑ das ist auch mein und unser Eindruck ‑ scheint es so zu sein, dass die Reform der Juristenausbildung damit zumindest für die nächste Zeit als abgeschlossen angesehen werden kann. Bis hierher war das ‑ das will ich am Ende meiner Ausführungen sagen ‑ ein längerer Weg. Bekanntlich hat der Bundesrat vor längerer Zeit einen konsensualen Entwurf vorgelegt. Aber auf Bundesebene hat die zunächst vorgesehene zwölfmonatige Anwaltsstation eine weitere Diskussion erfordert. Sie sehen, das Ergebnis liegt dann bei zehn Monaten.

Sicherlich kann auch im Ausschuss noch auf weitere Einzelheiten eingegangen werden. Dort werden wir den Gesetzentwurf weiter diskutieren. Unsere Absicht ist es aber, dass dieser Entwurf am 1. Juli des kommenden Jahres in Kraft treten soll.

Abschließend danke ich ausdrücklich unserem früheren Justizminister, dem heutigen Finanzminister Jochen Dieckmann, für sein großes und beharrliches Engagement in dieser Sache. ‑ Danke schön.

(Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vizepräsidentin Edith Müller: Vielen Dank, Herr Sichau.



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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen