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Düsseldorf, Donnerstag, 22. März 2001

Fortsetzung der Haushaltsberatungen
vom 21. März 2001

Einzelplan 04:      Justizministerium

Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung Drucksache 13/804.

Vizepräsidentin Edith Müller: - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Sichau.

Frank Sichau (SPD): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Biesenbach, nicht nur die Zeit ist angespannt, auch die Haushaltssituation ist angespannt. Wir haben das in diesen Tagen sehr häufig diskutiert und ich will das hier nicht im Einzelnen weiter entfalten. Aber eines ist uns immer wieder deutlich geworden: dass Vorstellungen und finanzwirtschaftliche Realität außerordentlich schwer in Einklang zu bringen sind. Dem muss ein guter Haushälter bzw. eine gute Haushälterin immer Rechnung tragen.

Dabei ist zugestanden - das haben wir in jeder Diskussion gesagt -, dass es qualitative und auch quantitative Aspekte gibt, die in den weiteren Haushaltsplanberatungen dieser Legislaturperiode differenzierter, breiter und tiefer betrachtet und letztlich auch beschlossen werden müssten. Aber dazu kann man nicht - wir sind immerhin schon im Haushaltsjahr - die Zeit so strapazieren, dass das Jahr dabei immer weiter fortschreitet. Mit anderen Worten: Auch dafür war die Zeit ausgesprochen knapp bemessen. Deswegen ist es gut, wenn man das gleich am Anfang der Legislaturperiode in die weiteren Beratungen hineingibt.

Wenn Sie von den 20 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sprechen: Das ist immerhin ein

Plus - eines der wenigen zugestandenermaßen - dieses Haushalts.

Aber - auch das haben Sie gesagt - "Justiz 2003" geht weiter und wird im Jahr 2003 sicherlich planmäßig seinen Abschluss finden. Dieses Programm stellt alles andere als einen Stillstand in der Justiz dar. Es zeigt eine grundlegende Weiterentwicklung der Justiz. Das beginnt - das wissen Sie alle - mit der Gebäudetechnik, geht über die Vernetzung, über die Hard- und Software - da ist es wichtig, dass entsprechende spezifische Entwicklungen stattfinden - und endet bei der Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterfortbildung, denn die Menschen müssen damit umgehen können. Alles in allem war das bisher schon eine große Leistung, die unseren Dank verdient.

Im Ergebnis wird dieses Programm Produktivitätssteigerungen in der Justiz bringen. Das ist immer auch - das wissen wir aus den Erfahrungen mit den Produktivitätssteigerungen in der Industrie in den vergangenen 15 Jahren - mit Personalabbau verbunden. So kommt es zu kw-Stellen. Denn wir können uns den Heizer auf der E-Lok im übertragenen Sinne auch in der Justiz nicht leisten. Das ist aber zugleich - wie Sie feststellen können, wenn Sie nachrechnen - mit einer Entspannung der Personalsituation verbunden; denn der Produktivitätsfortschritt wird für meine Begriffe nicht voll abgeschöpft. Die andere Seite ist natürlich die finanzielle Entlastung, die wir dringend brauchen und die auch alle in diesem Haus immer wieder eingefordert haben.

Ich komme zu einzelnen Punkten, die wir auch im Ausschuss diskutiert und beschlossen haben. Da ist zunächst der Täter-Opfer-Ausgleich, der auch in diesem Haus schon öfter diskutiert worden ist. Das ist eine wichtige Sache für den Rechtsfrieden und eröffnet zugleich die Möglichkeit weiterer Entwicklungen. Denn wenn man sich die Zahlen in den einzelnen Staatsanwaltschaften anschaut, stellt man fest, dass diese ausbaufähig sind. Es ist auch notwendig, dass sie ausgebaut werden.

Hier werden wir eine zusätzliche Beratungsstelle finanzieren können. Das heißt, wir haben mit der Überrollung des Haushaltsansatzes 130.000 DM mehr in den Haushalt eingestellt.

Gerade heute hat uns die "Fachstelle für gemeinnützige Arbeit" in Münster in Westfalen ihren Arbeitsbericht für das vergangene Jahr geschickt. - Auch hier haben wir den alten Ansatz wieder hergestellt, indem wir 500.000 DM zusätzlich beschlossen haben. Die Zahl der Ersatzfreiheitsstrafen soll verringert werden. Immerhin handelt es sich um 500 Menschen, die ansonsten Ersatzfreiheitsstrafen absitzen müssten. Das entspricht der Zahl der Insassen einer mittelgroßen Justizvollzugsanstalt. Ich denke, gemeinnützige Arbeit ist an dieser Stelle eine ausgesprochen gute Alternative zur Ersatzfreiheitsstrafe.

          (Beifall bei einzelnen Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)

Ich komme zu dem wichtigen Punkt der Therapie von Sexualstraftätern. Auch diesen Ansatz überrollen wir, und zwar mit 850.000 DM. Ich muss ganz deutlich sagen: Hier wird sichtbar, dass Opferschutz und Täterbehandlung kein Widerspruch sind, sondern dass Täterbehandlung auch Opferschutz sein kann. Mit Sicherheit sind da integrative Therapieansätze notwendig und weniger die behavioristischen - verhaltenstherapentischen - Verfahren, wie sie der Kölner Professor Walter in die Diskussion einbringt, die in diesem Jahr gegebenenfalls auch in diesem Hause weitergehen wird.

Wichtig ist, dass die freien Träger der Straffälligenhilfe wieder einen Ansatz von 3,7 Millionen DM bekommen; denn sie helfen bei der Stabilisierung der familiären Bindungen von Strafgefangenen, bei der Vorbereitung ihrer Entlassung sowie dann natürlich auch bei der Rückfallprävention.

Alles in allem kann man sagen: In finanzwirtschaftlich außerordentlich schwieriger Zeit ist dies für unsere Begriffe ein ausgesprochen zufrieden stellendes Ergebnis. Da kann ich für mich, für die SPD-Landtagsfraktion nicht von Stillstand, sondern von einer Fortentwicklung in schwieriger Zeit sprechen. - Herzlichen Dank.

          (Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vizepräsidentin Edith Müller: Vielen Dank, Herr Sichau.
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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen