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Aus dem Landtag
Reden im Plenum


Düsseldorf, Donnerstag, 25. April 2002

Ich rufe auf:

2  Möglichkeiten der Diversion im Jugendstrafverfahren optimal nutzen!

    - Durch Prävention und frühzeitiges Gegensteuern Kinderdelinquenz und

    Jugendkriminalität wirksam eingrenzen

    Antrag

    der Fraktion der SPD und

    der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

    Drucksache 13/2453

In diesem Zusammenhang weise ich auf den Entschließungsantrag der CDU Drucksache 13/2560 hin.

Ich eröffne die Beratungen und erteile als Erstem dem Kollegen Sichau für die SPD-Fraktion das Wort.

Frank Sichau (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dieser wichtigen Diskussion über die Wirtschafts- und Finanzpolitik kommen wir nun zu einer nach unserer Empfindung wichtigen Diskussion über einen Bereich der Rechtspolitik. Um ein Wort von Ministerpräsident Clement aufzugreifen: Wir setzen auf Diversion. Im Kern ist in unserem Antrag von zwei Beispielen, die sich auch typisieren lassen, die Rede. Zum einen sind das die so genannten Diversionstage in Remscheid, die Jugendkriminalität im kleinen und mittleren Bereich angehen. Zum anderen sind es vorrangige Jugendverfahren, wie sie beispielsweise in Krefeld stattfinden. Vergleichbare Verfahren gibt es auch in Mönchengladbach und Lemgo. Hier geht es um Intensivtäter und besonders verwerfliche Straftaten, insbesondere Gewaltstraftaten, von Jugendlichen. Mein Kollege Peter Meinecke wird in seinen Ausführungen Konkretes zu dem Remscheider Modell sagen.

Die Grundlage für den Ihnen vorgelegten Antrag der Koalitionsfraktionen war eine Informations- und Diskussionsveranstaltung im Februar 2002 hier im Landtag, bei der wir uns mit den dargestellten Modellen eingehend befasst haben. Die in dem Antrag aufgelisteten Beispiele geben eine konkrete Antwort auf die theoretischen Fragen, wie Jugendkriminalität zügig und wirksam bekämpft und damit ein letztlich zeitraubenderes, weniger effektives und kostspieligeres Verfahren vermieden werden kann und wie Sekundärprävention in diesem Bereich erfolgreich betrieben werden kann.

Es ist wichtig, die guten Beispiele aus den genannten Städten der Justizöffentlichkeit in möglichst wirksamer Weise darzulegen, damit sie auch anderswo entsprechend umgesetzt werden können. Im Jahr 2003 werden wir nachfragen, wie sich das Ganze konkret entwickelt hat.

Nun noch etwas Theorie. Wir bitten zu prüfen, ob und inwieweit § 31a des Betäubungsmittelgesetzes in das Diversionsverfahren einbezogen werden kann. Eine Antwort der Landesregierung dazu erwarten wir Mitte dieses Jahres.

Wir treten mit diesem Antrag selbstverständlich nicht für die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters ein; das will ich auch an dieser Stelle noch einmal betonen.

Zudem hat sich im Rahmen unserer Veranstaltung gezeigt, dass es enormen, ich wiederhole: enormen Kommunikationsbedarf zwischen Jugendhilfe auf der einen Seite, Staatsanwaltschaft und Polizei auf der anderen Seite gibt. Wir hoffen, dass sich dieser Dialog kritisch-konstruktiv, d. h. positiv entwickelt.

Beim Aufruf dieses Punktes ist auf die Entschließung der CDU-Fraktion hingewiesen worden. Hierzu möchten wir bemerken, dass wir es im Bereich der Justiz überall - hier etwas indirekter - mit Forderungen seitens der Oppositionsfraktionen nach mehr Personal zu tun haben. Zugleich wird - ich habe das schon in den Haushaltsplanberatungen gesagt - sozusagen mit gespaltener Zunge ständig abstrakt mehr Personalabbau gefordert. Natürlich - wir haben das in der Diskussion vorhin zumindest im Ansatz gehört - werden weitere Steuerreformen gefordert, die außerdem weniger Staatseinnahmen bedeuten würden.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Worte unseres früheren Justizministers und heutigen Innenministers Fritz Behrens, der gesagt hat: Grundsätzlich kann es in unserer derzeit sehr schwierigen Situation nicht mehr Geld geben. Was wir tun können, sind Organisationsentwicklungen. - Ich ergänze: auch Technikentwicklungen. Das Programm "Justiz 2003" und alles, was damit zusammenhängt, haben wir schon mehrfach diskutiert. Da kann ich nur sagen: Wir halten weiterhin an diesem finanzwirtschaftlich außerordentlich wichtigen Grundsatz fest.

Schließlich, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, sagen wir, dass Jugendgerichtshilfe eine klassische, wirklich klassische kommunale Aufgabe ist. Da kann man unseres Erachtens keine anderen Forderungen stellen.

Abschließend bleibt die Hoffnung, dass wir insbesondere in gut einem Jahr gute Nachrichten, was unseren Antrag betrifft, hören können. - Herzlichen Dank.

          (Beifall bei SPD und GRÜNEN)

Vizepräsident Jan Söffing: Vielen Dank, Herr Sichau.

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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen