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13. März 2008

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Frank Sichau: SPD legt Gesetz zur Regelung der Untersuchungshaft vor



Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Sichau, erklärte bei der Einbringung des SPD-Gesetzentwurfs zur Regelung der Untersuchungshaft in Nordrhein-Westfalen (Drucksache 14/6327): "Mit unserem Gesetzentwurf zur Regelung der Untersuchungshaft in NRW schließen wir eine Lücke. Die schwarz-gelbe Landesregierung war dazu bisher nicht bereit, obwohl das Bundesverfassungsgericht bei grundrechtsrelevanten Maßnahmen des Staates Regelungen des Gesetzgebers verlangt." Die Untersuchungshaft sei ein komplexes und äußerst sensibles Unterfangen, das nicht nur über Vorschriften und Erlasse geregelt werden könne, erläuterte Sichau: "Hier trifft mit der Freiheitsentziehung der stärkste Eingriff des Staates auf die Unschuldsvermutung. Deshalb ist ein sorgfältiger Umgang in einem klaren gesetzlichen Rahmen erforderlich."

Kernpunkte der Gesetzesinitiative seien saubere Abgrenzungen zwischen den Zuständigkeiten des Bundes im Strafprozessrecht und der Länder für den Strafvollzug, sowie zwischen den Untersuchungsrichtern und den Justizvollzugsanstalten, berichtete der SPD-Rechtsexperte. "Besonders wichtig sind in dem SPD-Entwurf die Regelungen zur Verbesserung der Rechtsstellung der Untersuchungshäftlinge und der Ausbau der Angebote in den Justizvollzugsanstalten. Wir wollen die Verbesserung der Möglichkeiten für die Gefangenen, damit sie die Haftzeit sinnvoll nutzen können. Dies ist in hohem Maß erforderlich, um die soziale Kompetenz der Untersuchungsgefangenen aufzubauen und zu stärken." Auf dieser Grundlage erwarte die SPD-Fraktion im Gesetzgebungsverfahren eine konstruktive Diskussion mit den Experten und der Landesregierung, betonte Sichau abschließend.


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