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Aus dem Landtag
Reden im Plenum


115. Sitzung
Düsseldorf, Mittwoch 10. März 2004

9 Für eine unabhängige Staatsanwaltschaft

Antrag
der Fraktion der CDU
Drucksache 13/5111

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Für die SPD spricht jetzt der Kollege Sichau.

Frank Sichau (SPD): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Hahn, Sie haben eine ganze Menge aufgefahren. Allerdings ist mir nicht klar geworden, ob Sie die 10-Punkte-Leitlinien des Justizministers kennen. Ohne Ihre Verantwortung als Abgeordneter schmälern zu wollen, möchte ich bemerken, dass man Ihrer Rede angemerkt hat, dass Sie aus dem staatsanwaltschaftlichen Bereich kommen. Ihr Beitrag war ein Stück weit pro domo. Das sollte man bei der Diskussion nicht übersehen.

Noch etwas vorweg: Zwischen dem, was Sie im Antrag unter dem Gesichtspunkt der politischen Einflussnahme schreiben, und der Frage nach der justizministeriellen Fachaufsicht muss auch differenziert werden. Das haben Sie ebenfalls nicht geleistet.

Im Übrigen zu Ihrem Antrag: Der Bart ist im Keller zu besichtigen. So jedenfalls würde man sich im studentischen Bereich zu Ihrem Antrag äußern. Um es mit dem früheren CSU-Landtags-abgeordneten, Freiherr von der Heydte, zu sagen: Sie haben einen guten Zettelkasten, in dem es sogar uralte Zettel gibt:

Schon Ende der 60er-Jahre hat der weit über die Landesgrenzen hinaus bekannte nordrhein-westfälische Justizminister Dr. Josef Neuberger zur Sache Stellung genommen und außerdem auch gehandelt, denn das, was uns heute an Normen vorliegt, geht - auch bundesweit - auf Neuberger zurück.

Der Wuppertaler Staatsanwalt Bernd Schmalhausen hat in seiner Neuberger-Biographie zum 100. Geburtstag im Jahre 2002, über die wir auch im Rechtsausschuss gesprochen haben, in wissenschaftlicher Redlichkeit die Position des damaligen Justizministers dokumentiert. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten:

"In der heftig diskutierten Frage,"

- so das Zitat -

"ob die Weisungsbefugnisse des Justizministeriums gegenüber den Staatsanwaltschaften, das so genannte externe Weisungsrecht, noch zeitgemäß sei, vertrat Neuberger die Auffassung, hierauf könne man im Hinblick auf die Verantwortlichkeit des Justizministers gegenüber dem Parlament nicht verzichten. Zugleich stellt er aber klar, dass der Justizminister bei der Erteilung von Weisungen an Recht und Gesetz, namentlich auch an das Legalitätsprinzip, gebunden sei. Auf Vorschlag der nordrhein-westfälischen Justizverwaltung wurde dies in die im März 1970 neu gefasste Anordnung über die Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaft ausdrücklich aufgenommen."

So weit das Zitat. Dem ist noch dreierlei hinzuzufügen:

Wir stehen zu den Rechten des Parlaments, der ersten Gewalt. Die wollen wir nicht schmälern. Auch Politik ist an Recht und Gesetz gebunden. Ich habe schon einmal in einem anderen Zusammenhang im rechtlichen Bereich gesagt: Stellen Sie doch bitte die Politik nicht allgemein zum wiederholten Male in eine falsche Ecke!

Zu § 153 ff.: Sie haben dazu in Ihrer Rede meines Wissens wenig gesagt. Zur Strafprozessordnung müssten wir im Rechtsausschuss noch nähere Erläuterungen von Ihnen hören.

Im Übrigen hat auch die Justizministerkonferenz bei ihrer letzten Tagung im Herbst des vergangenen Jahres dieses Anliegen unisono abgelehnt - auch die Justizminister, die der CDU angehören. Deswegen frage ich mich: Was soll dieser Antrag, wenn er bundesweit unisono abgelehnt wird? Aber gut, man muss seinen Zettelkasten bedienen.



Seite 11394

Auch wenn aus unserer Sicht die Sache klar ist, stimmen wir der Überweisung zwecks möglicher weiterer Erörterungen im Rechtsausschuss zu. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vizepräsident Dr. Helmut Linssen: Vielen Dank, Herr Kollege Sichau.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 13/5111an den Rechtsausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzungerfolgen. Wer stimmt der Überweisung zu? - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? - Das ist einstimmig so beschlossen.

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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen