Düsseldorf, Donnerstag, 21. November 2002
8 Gesetz
über die juristischen Staatsprüfungen und den juristischen Vorbereitungsdienst
(Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen ‑ JAG NRW)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 13/3197
erste Lesung
Auf die Berichtigung
in Drucksache 13/3244 weise ich hin.
Seite
7555
Vizepräsidentin Edith Müller: ‑ Als Nächstem erteile ich Herrn Sichau für die Fraktion
der SPD das Wort. Bitte schön.
Frank Sichau (SPD): Frau Präsidentin! Liebe
Kolleginnen und Kollegen! Um es vorweg zu sagen: Ich denke ‑ so ist
zumindest mein Eindruck ‑, dass dieser Gesetzentwurf eine breite
Zustimmung finden wird. Denn ‑ wir haben es miterleben können ‑
in den letzten Jahren hat sich vieles verändert. Ich erinnere in dem Zusammenhang
an den so genannten Freischuss, der bei negativem Erfolg im ersten
Prüfungsanlauf keine weiteren Folgen hatte, und somit Angst genommen und das
Studium signifikant verkürzt hat.
Veränderungen, die es in
den vergangenen Jahren gegeben hatte, haben sogar den damaligen Präsidenten
unseres Justizprüfungsamtes, Herrn Schulz, zu der Äußerung veranlasst: Nun
lasst doch endlich einmal einen Ausbildungsjahrgang ohne Veränderungen
durchlaufen.
Das ging nicht, weil es
eben einen vielfältigen Veränderungsdruck gab. Wir haben aber auch Pausen
erlebt. Nur zwei Anforderungen blieben bestehen: das Studium praxisnäher und
berufsnäher zu gestalten. Die meisten gehen nämlich in den Anwaltsberuf, nicht
einmal 10 % gehen in den Staatsdienst. Das neue Gesetz wird beiden Anforderungen
gerecht.
Berufsnähe: Der
Anwaltsberuf wird signifikant stärker berücksichtigt. Die zehnmonatige Pflichtstation
beim Anwalt ist sozusagen Niederlassungsvoraussetzung. Wir haben gerade eine Relativierung
gehört, die auch andere Berufe außerhalb des Anwaltsberufs einbezieht.
Praxisnähe: Das hat Herr
Minister Gerhards bereits ausgeführt, das will ich nicht wiederholen. Ich hatte
nur den Eindruck, dass auch die Ökonomie eine gewisse Rolle spielen sollte. Wir
werden das im Ausschuss noch des Näheren zu diskutieren haben.
Zu Europa, zur Struktur und
auch zur Beteiligung der Fachbereiche an den Universitäten ist vieles im Einzelnen
gesagt worden, was ich jetzt nicht wiederholen möchte.
Insgesamt ‑ das
ist auch mein und unser Eindruck ‑ scheint es so zu sein, dass die
Reform der Juristenausbildung damit zumindest für die nächste Zeit als
abgeschlossen angesehen werden kann. Bis hierher war das ‑ das will
ich am Ende meiner Ausführungen sagen ‑ ein längerer Weg.
Bekanntlich hat der Bundesrat vor längerer Zeit einen konsensualen Entwurf
vorgelegt. Aber auf Bundesebene hat die zunächst vorgesehene zwölfmonatige
Anwaltsstation eine weitere Diskussion erfordert. Sie sehen, das Ergebnis liegt
dann bei zehn Monaten.
Sicherlich kann auch im
Ausschuss noch auf weitere Einzelheiten eingegangen werden. Dort werden wir den
Gesetzentwurf weiter diskutieren. Unsere Absicht ist es aber, dass dieser
Entwurf am 1. Juli des kommenden Jahres in Kraft treten soll.
Abschließend danke ich
ausdrücklich unserem früheren Justizminister, dem heutigen Finanzminister
Jochen Dieckmann, für sein großes und beharrliches Engagement in dieser
Sache. ‑ Danke schön.
(Beifall bei SPD und
GRÜNEN)
Vizepräsidentin Edith Müller: Vielen Dank, Herr Sichau.
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