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Pressemitteilung:
13. Mai 2003

Frank Sichau: "Sozialtherapeutische Behandlung von Sexualstraftätern hat in Nordrhein-Westfalen höchste Priorität"


"Wir setzen das wichtige Bundesgesetz zur Bekämpfung von Sexualstraftaten und die damit verbundene sozialtherapeutische Behandlung der Täter in Nordrhein-Westfalen konsequent um", erklärte heute der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Frank Sichau, am Rande der Fraktionssitzung im Düsseldorfer Landtag. So verfüge NRW nicht nur über 207 Haftplätze in den sozialtherapeutischen Einrichtungen; zudem seien beispielsweise im Monat März dieses Jahres 232 Inhaftierte von externen Psychotherapeuten behandelt worden. "Die dafür bereit gestellten Mittel in Höhe von rund 460.000 Euro und die gezielte Aus- und Fortbildung aller Bediensteten in den sozialtherapeutischen Einrichtungen dokumentieren den hohen Stellenwert dieser Aufgabe im Strafvollzug", stellte Frank Sichau fest.

Um diesen Schutz der Bevölkerung vor Sexual- und Gewalttaten durch die Täterbehandlung weiter auszubauen, hat die Fraktion nun einen Antrag beschlossen. Frank Sichau: "Die Wirksamkeit der Behandlung hängt in hohem Maße von der Qualifikation des Personals und seiner psychologischen Begleitung ab." So werde die Landesregierung aufgefordert, für die Bediensteten ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch anzubieten, ihre Fortbildung weiter zu entwickeln und die Voraussetzungen für eine verbindliche, psychologische Begleitung ihrer Arbeit zu schaffen. Außerdem solle überprüft werden, ob eine Anwendung therapeutischer Maßnahmen bei den Straftätern teilweise bereits in der Untersuchungshaft erfolgen könne. "Die Erfahrung zeigt, dass die Behandlung um so erfolgreicher ist, je früher sie beginnt", so der Rechtspolitiker.


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