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05. April 2006

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Birgit Fischer und Frank Sichau: Zukünftig hat sogar Bayern eine bessere Schwangerschaftskonfliktberatung als NRW



Die Herner Landtagsabgeordneten Birgit Fischer und Frank Sichau, stellten als Ergebnis der Anhörung von Sachverständigen im Landtag zum Gesetzentwurf der Landesregierung "Gesetz zur Neuordnung der Finanzierungsbeteiligung zum Schwangerschaftskonfliktgesetz" fest: "Wir hätten uns nie träumen lassen, dass ausgerechnet Frauen in NRW zukünftig schlechtere Möglichkeiten einer Schwangerschaftskonfliktberatung haben als Frauen in Bayern. So sind in Nordrhein-Westfalen im Gegensatz zu Bayern nicht zwei, sondern nur noch eine halbe Fachkraft als Mindeststandard einer Beratungsstelle vorgesehen." Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf sei von allen Experten durchweg kritisch bewertet worden. "Es bestand Einigkeit, dass die Qualität der bisherigen Beratung nach den Bedingungen des neuen Gesetzes nicht aufrechterhalten werden könne. Die Regierung Rüttgers muss die von allen Experten geforderte Korrektur des Gesetzentwurfes umsetzen", forderten Fischer und Sichau.

Der Gesetzentwurf enthalte eine ganze Reihe von gravierenden Verschlechterungen. Die wohnortnahe Versorgung werde durch die Reduzierung von bisher 16 Versorgungsgebieten auf fünf gefährdet. " Unverständlicherweise finden Prävention und Sexualaufklärung nicht mehr statt. Ein Angebot das Jugendliche mehr denn je brauchen", warnten die Herner Abgeordneten. Darüber hinaus finde künftig keine Beratung mehr durch Ärzte und Psychologen im Team der Beratungsstelle statt. Es drohe zudem einfachere Beratungsqualität, weil die Fachkräfte künftig geringer bezahlt würden. Zusatzqualifikationen für Sozialpädagogen seien nicht mehr vorgesehen. Fischer und Sichau: "Die Fachleute waren sich auch einig, dass eine Pluralität des Angebots zwischen religiösen und weltanschaulichen Trägern zukünftig nicht mehr sichergestellt ist, da nur 25 Prozent der kirchlichen Träger Konfliktberatung anbieten, obwohl sie die Mehrzahl der Beratungsstellen stellen." Insgesamt sei die Versorgungsqualität nicht mehr sichergestellt, da es zukünftig für die Anerkennung der Beratungsstellen keine Standards- oder Qualitätskriterien mehr gebe.


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