Home
Zur Person
Wahlkreis
Aus dem Landtag
Pressemitteilungen (Jahr 2000)


Pressemitteilung: Zum Artikel "Hoher Unterrichtsausfall am Gymnasium Wanne" im Wochenblatt vom 27.9.2000
Herne, 4.10.2000

Entgegen der Auffassung der Schulpflegschaft des Gymnasiums Wanne gibt es keine Entscheidung, dass NRW-Lehrer schlechter bezahlt werden als in anderen Bundesländern. Die Besoldung ist nämlich einheitlich durch Bundesgesetz für alle Länder vorgegeben.

Hinter der unzutreffenden Aussage verbirgt sich aber möglicherweise folgender Sachverhalt: In NRW kann neben der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II (höheren Dienst)- ohne Zeitverzug innerhalb der Ausbildung- auch die Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I (gehobener Dienst) erworben werden. Das hat für den Bewerber den Vorteil, dass sie sowohl am Einstellungsverfahren für die Sekundarstufe II als auch am Einstellungsverfahren für die Sekundarstufe I teilnehmen können. Wer die Befähigung für die Sekundarstufe I (zur Steigerung seiner Einstellungschancen) erworben und sich hierfür beworben hat, muss auch damit rechnen, entsprechend eingesetzt zu werden. Die Einstellung eines Bewerbers mit Doppelqualifikation ist dabei abhängig von der jeweiligen Bedarfssituation. Der fächerspezifische Unterrichtsbedarf erfordert es jedoch nicht selten, dass sowohl Lehrkräfte der Sekundarstufe I in der Sekundarstufe II als auch umgekehrt eingesetzt werden müssen. Dies ist rechtlich zulässig.

Sind in den Folgejahren wieder mehr Einstellungen in den höheren Dienst möglich, haben Bewerber mit Doppelqualifikation die Möglichkeit in den höheren Dienst zu wechseln. Zum Schuljahr 2000/2001 gilt folgende Regelung: Es sind nahezu alle für Neueinstellungen zur Verfügung stehenden Planstellen in der Laufbahn des höheren Dienstes an Gymnasien und Gesamtschulen grundsätzlich für Laufbahnwechsler zu verwenden.

Druckversion

Weitere Informationen





Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen