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Frank Sichau: Keine Frontstellung zwischen privaten und kommunalen Unternehmen
(September 2005)


Mitarbeiter des RKU Herne mit Frank Sichau zu Gast im Landtag


Die Möglichkeiten der kommunalen Unternehmen zur wirtschaftlichen Betätigung dürfen nicht beschränkt werden. Dies forderten Vertreter des RKU im Düsseldorfer Landtag in einem Gespräch mit den Landtagsabgeordneten Frank Sichau (SPD) und Bernhard Tenhumberg (CDU) aus Borken.

In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP heißt es, dass der privaten Leistungserbringung vor der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand Vorrang gegeben werden soll.

Tenhumberg sah es als ordnungspolitisch geboten an, dass sich die Kommunen auf ihre Kernaufgaben konzentrieren. Wirtschaftliche Betätigungen gehen zu Lasten der Arbeitsplätze im Mittelstand. Deshalb müsse die wirtschaftliche Betätigung der kommunalen Unternehmen auf das unbedingt notwendige beschränkt werden. Gewachsene Strukturen gelte es allerdings zu erhalten.

Frank Sichau betonte, dass im Rahmen der Liberalisierung der Märkte in Europa die kommunale Wirtschaft im Bereich der Daseinsvorsorge eher mehr als weniger Handlungsspielräume erhalten müsse. Zudem werde der Wettbewerb durch das Vorhandensein kommunaler Anbieter stimuliert, machte Sichau deutlich. Gerade in Sparten wie dem Energiemarkt, der zu Konzentration und Monopolbildung neige, wirke sich die Aktivität der Stadtwerke preisdämpfend im Dienste der Endverbraucher aus.

Frank Sichau wies darauf hin, dass das bestehende Gemeindewirtschaftsrecht die Interessen von Handwerk und mittelständischer Wirtschaft einerseits sowie Städten und Gemeinden andererseits zufrieden stellend ausbalanciere. "Eine Frontstellung zwischen privaten und kommunalen Unternehmen gibt es nicht", stellte Sichau klar. Es bestünden zahlreiche Kooperationen mit dem örtlichen Handwerk und mittelständischen Unternehmen, die man erhalten und ausbauen wolle.

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Frank Sichau, Mitglied im Landtag Nordrhein-Westfalen